Ehrensenat

Der Ehrensenat besteht aus Judoka, die mindestens den 7. Dangrad haben, das 60. Lebensjahr vollendet haben und keine leitende Funktion im ÖJV oder Landesverband ausüben. Die Mitglieder werden vom Vorstand des Österreichischen Judoverbands ernannt.

Zu den Aufgaben des Ehrensenats zählen:


Partner und Sponsoren